Home > Datenschutz & Datensicherheit > Vorratsdaten: OVG-Beschluss markiert Anfang vom Ende der Speicherpflicht

„Der unanfechtbare Beschluss des OVG macht klar: Die deutsche Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Europarecht. Sämtliche Zugangsprovider können nun die Befreiung von der Speicherpflicht gerichtlich erstreiten. Wir rufen die Verbraucherinnen und Verbraucher dazu auf, nun bei ihren jeweiligen Anbietern Druck zu machen und zu verlangen, dass diese sich unverzüglich gegen die Vorratsdatenspeicherung zur Wehr setzen.“, erklärt Volker Tripp, politischer Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.

Mit Beschluss vom 22. Juni 2017 (Az. 13 B 238/17) hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung für unvereinbar mit dem Europarecht erklärt. Der Zugangsprovider Spacenet hatte sich gerichtlich gegen die gesetzliche Verpflichtung gewehrt, ab dem 1. Juli die Verkehrs- und Standortdaten aus der elektronischen Kommunikation seiner Kundinnen und Kunden zu speichern. Nachdem Spacenet vor dem Verwaltungsgericht gescheitert waren, erhielten sie nun vor dem Oberverwaltungsgericht Recht.

Der Beschluss erging in einem Eilververfahren, die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Zwar gelten derartige Beschlüsse des OVG nur zwischen den Beteiligten des Verfahrens, jedoch geht aus der Begründung hervor, dass das Gericht das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für unvereinbar mit dem Europarecht hält. Dabei bezieht es sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, in dem einer anlasslosen Datenbevorratung eine klare Absage erteilt wurde. Das deutsche Gesetz genüge den vom EuGH geforderten Vorgaben nicht, so das OVG. Damit haben nun auch andere Zugangsprovider gute Chancen, eine Aussetzung der Speicherpflicht gerichtlich zu erstreiten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher ihren Provider direkt ansprechen und verlangen, dass ihr Anbieter von dieser Möglichkeit Gebrauch macht.

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