Ende September hat die Europäische Kommission einen Entwurf für eine Verordnung zum freien Datenfluss von nicht-personenbezogenen Daten vorgelegt. Durch diese Verordnung soll Rechtssicherheit geschaffen und ein ungehinderter Datenfluss von nicht-personenbezogenen Daten innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten ermöglicht werden.
Ein vereinfachter Datenfluss kann unter anderem für eine höhere Effizienz bei digitalen Prozessen sorgen und bei der Entwicklung neuer Plattformen und Diensten helfen. So soll die Verordnung zur Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen beitragen und bei der Modernisierung der öffentlichen Dienste in der EU ebenso wie bei der Strafverfolgung unterstützen. Neben personenbezogenen Informationen bestehen Ausnahmen bei Daten, die die nationale Sicherheit betreffen.
In einem dem Entwurf vorangegangenen Konsultationsprozess hat sich die Fachgruppe „Rechtsrahmen“ der Smart-Data-Begleitforschung mit einem Statement zur europäischen Datenökonomie und durch die Beantwortung von der Europäischen Kommission gestellter Fragen