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Lange Staus und kein Fortkommen in der Rush-Hour, langwierige Parkplatzsuche und eine Besorgnis erregende Umweltbelastung: In Ballungsräumen, aber auch auf dem Land wird verstärkt nach Alternativen zum motorisierten Individualverkehr gesucht. Dabei stoßen innovative Lösungen wie Car-Sharing oder Ride-Sharing auf breites Interesse der Bevölkerung.
Beim Ride-Sharing teilen sich mehrere Fahrgäste mit ähnlicher Zielrichtung ein Fahrzeug. Neun von zehn Bundesbürgern (90 Prozent) sehen in solchen Angeboten Vorteile. Und gefragt nach der Einstellung zum Car-Sharing gibt mehr als jeder dritte Bundesbürger mit Auto im Haushalt an (36 Prozent), dass er es unter bestimmten Voraussetzungen anderen über Car-Sharing anbieten würde. „Digitalisierung verändert nicht nur einzelne Verkehrsmittel wie das Auto grundlegend. Digitale Technologien wie das Smartphone haben Ideen wie Car-Sharing oder Ride-Sharing erst bequem gemacht und ihnen zum Durchbruch verholfen“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg anlässlich der Digital Mobility Conference des Verbands, die heute in Berlin stattfindet. „Wir haben jetzt die historische Chance, die Weichen für komfortable, kostengünstige und klimaschonende Alternativen zum traditionellen Individualverkehr zu stellen.“
Was denken die Bundesbürger über Ride- und Car-Sharing?
Die größten Vorteile beim Ride-Sharing sehen die Bundesbürger in einer geringeren Umweltbelastung und weniger Lärm durch weniger Fahrzeuge auf den Straßen (59 Prozent), einer größeren Flexibilität gegenüber Bus und Bahn, weil es keine Bindung an Fahrpläne gibt (58 Prozent) und man nicht bis zur nächsten Haltestelle laufen muss (36 Prozent) sowie einem Wegfall der Parkplatzsuche (56 Prozent). Zugleich gibt aber auch eine Mehrheit (54 Prozent) an, dass durch Ride-Sharing Mobilität an Orten möglich wird, an denen bislang kein öffentlicher Nahverkehr angeboten wird. Daneben sprechen nach Ansicht der Bürger auch finanzielle Gründe für Ride-Sharing: 46 Prozent loben den geringeren Fahrpreis gegenüber Mietwagen und Taxi, 45 Prozent das bessere Preis-Leistungs-Verhältnis gegenüber dem öffentlichen Nahverkehr.
Im Sinne des Car-Sharings würden 18 Prozent der Autobesitzer ihr Fahrzeug regelmäßig zur Verfügung stellen, aber nur wenn sie die Mitnutzer kennen und diese das Auto üblicherweise nur zu Zeiten benötigen, während derer es sonst nicht bewegt wird. Weitere 15 Prozent würden ihr Fahrzeug nur gelegentlich zur Verfügung stellen, wenn sie es ganz sicher nicht benötigen, etwa während eines Urlaubs. Und 3 Prozent würden es sogar jederzeit anbieten, sofern die Haftung für Reparaturen bei Schäden geklärt ist.
Berg: „Mobilität ist für die Wenigsten ein Selbstzweck, sie ist ein Muss. Wir sollten Mobilität sehr viel stärker als Teil der Plattformökonomie organisieren und mit anderen digitalen Services verbinden.“
Bitkom veröffentlicht White Paper zu innovativen Mobilitätsangeboten
Trotz der großen Offenheit in der Bevölkerung stehen neuen Mobilitätsangeboten oft jahrzehntealte innovationsfeindliche Regelungen entgegen. In einem heute veröffentlichten White Paper „Chancen für Mobility-as-a-Service-Geschäftsmodelle“ macht der Bitkom Vorschläge, wie digitale Mobilitätsdienstleistungen vorangebracht werden können. Dazu gehören die Abschaffung der Rückkehrpflicht für Mietwagen im Personenbeförderungsgesetz, um unökologische Leerfahrten zu vermeiden, und eine bundesweit einheitliche Genehmigungspraxis für neue Mobilitätsangebote. Aus umweltpolitischen Gesichtspunkten sollten schadstoffreduzierte Mobility-as-a-Service-Angebote gefördert werden, zu denen zum Beispiel auch Bike-Sharing oder Car-Sharing mit Elektroautos gehören. Künftig sollten Ride-Sharing-Angebote gegenüber dem bestehenden Linienverkehr bei der Zulassung nicht diskriminiert werden. Auch ihre steuerrechtliche Gleichbehandlung ist aus Sicht des Bitkom ein wichtiger Schritt. Das Pooling, also das gemeinsame Anmieten von Mietwagen, muss laut Bitkom erlaubt werden. Für einen Erfolg innovativer Mobilitätsangebote werde entscheidend sein, dass sie ihre Preise nach marktwirtschaftlichen Kriterien frei festlegen dürfen.