Bundesministerin Zypries: „E-Autos sind ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen, klimafreundlichen Mobilität. Gerade die große Taxiflotte in Deutschland bietet hier einen wichtigen Hebel. Mit der heutigen Änderung der Mess- und Eichverordnung erleichtern wir es deshalb Taxiunternehmen, E-Taxis einzusetzen. Denn Taxameter und die dazu gehörenden sogenannten Wegstreckensignalgeber können jetzt auch getrennt voneinander in ein Auto eingebaut werden. Damit können E-Autos, die vom Hersteller nicht in der Taxi-Variante angeboten werden, leichter zu E-Taxis nachgerüstet werden. Das bringt die Elektromobilität auf unseren Straßen voran und hilft, die Schadstoffbelastung in den Städten zu verringern.“
Die geänderte Mess- und Eichverordnung beinhaltet die Maßgaben des Bundesrates und definiert Wegstreckensignalgeber für Taxameter als Teilgerät. So können einerseits Kfz-Hersteller von vornherein einen konformitätsbewerteten Wegstreckensignalgeber mit einer geeigneten Schnittstelle für den Anschluss eines Taxameters im Fahrzeug zu verbauen. Andererseits erhalten aber auch Taxiunternehmen die Möglichkeit, in ein Fahrzeug einen konformitätsbewerteten Wegstreckensignalgeber eines beliebigen Herstellers nachzurüsten. In der Praxis erleichtert das vor allem den Einsatz von E-Taxis. Gleichzeitig bleibt für den Verbraucher sichergestellt, dass der Fahrpreis im Taxi korrekt angezeigt wird.
Auch mit Blick auf die Ladeinfrastruktur für E-Autos setzt die geänderte Verordnung Impulse: So werden die Möglichkeiten erweitert, in E-Ladesäulen Daten zu speichern und diese anzuzeigen. Dies wird sich positiv auf die Erweiterung der Ladeinfrastruktur auswirken.
Zwei weitere Anpassungen erleichtern es der Wirtschaft, das Mess- und Eichrecht anzuwenden: Erstens wurde das Verbot, Taragewichtswerte bei Kraftfahrzeugen zu speichern, aufgehoben. Zweitens werden vom Erzeuger betriebene Milchtankstellen, die bis Ende 2017 rechtmäßig in Betrieb genommen wurden, für fünf Jahre vom Anwendungsbereich des Mess- und Eichrechts ausgenommen.