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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gab heute in einer Pressemitteilung bekannt, dass das Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes den Bundesrat passiert hat. Das Gesetz, welches auch als WLAN-Gesetz bezeichnet wird, soll für jeden WLAN-Betreiber, der seinen Kunden über einen Hotspot Zugang zum Internet gewährt, Rechtssicherheit schaffen. Das Gesetz könnte nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums Ende November in Kraft treten.
In der Vergangenheit konnten WLAN-Betreiber kostenpflichtig abgemahnt werden, wenn Nutzer des offenen WLANs illegale Inhalte aus dem Internet abgerufen haben. Künftig schafft das WLAN-Gesetz die nötige Rechtssicherheit auch wenn das WLAN weder verschlüsselt, noch eine Vorschaltseite eingerichtet wurde. Auch muss die Identität der Nutzer nicht überprüft werden.
Geistiges Eigentum bleibt dabei weiterhin geschützt. Ein Rechteinhaber kann zum Beispiel verlangen, dass ein WLAN-Betreiber einzelne konkret benannte Internetseiten sperrt, wenn ein Nutzer über diese Seite bereits urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal verbreitet hat und diese Rechtsverletzung nur über eine Sperrung abgestellt werden kann. Vor- und außergerichtliche Kosten dürfen dem WLAN-Betreiber dafür jedoch nicht in Rechnung gestellt werden
Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries: „Was lange währt, wird endlich gut. Ich freue mich, dass nun auch der Bundesrat das neue WLAN-Gesetz gebilligt hat. Es ist ein echter Fortschritt für Deutschland, dass von nun an mehr öffentliche WLAN-Hotspots angeboten werden können – rechtssicher und ohne Zugangsbeschränkungen. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher heißt das, dass sie bald an viel mehr Orten unkompliziert ins Internet kommen, etwa an Flughäfen, in Cafés, Hotels, Bürgerämtern oder Bibliotheken. Und für WLAN-Betreiber bedeutet das neue Gesetz, dass sie mit einem offenen Angebot kein Risiko eingehen. Wir liefern, was wir im Koalitionsvertrag versprochen haben und leisten damit einen wichtigen Beitrag zu einer modernen digitalen Infrastruktur in Deutschland.“