(Quelle: Wengen / pixabay)
Die Europäische Kommission hat heute einen konkreten Vorschlag dazu präsentiert, wie Strafverfolgungsbehörden künftig grenzüberschreitend Zugriff auf elektronische Beweismittel („e-evidence“) erhalten könnten. Geht es nach der Kommission, sollen Anfragen im Regelfall binnen 10 Tagen und im Notfall binnen sechs Stunden beantwortet werden – für alle Unternehmen die ihre Dienste innerhalb der EU anbieten, unabhängig davon, wo sich die Daten oder die Unternehmen befinden.
Bislang wurden zur Herausgabe elektronischer Beweismittel die Mechanismen für justizielle Zusammenarbeit wie das EU-US-Rechtshilfeabkommen oder der bilateralen, gegenseitigen Anerkennung in Strafsachen genutzt. Dieser internationale Rechtsweg, der bis zu 10 Monate dauern kann, gilt als zu langwierig für Kommunikationsdaten, die teilweise nur wenige Wochen gespeichert werden.
„Das heute von der EU-Kommission vorgestellte Verfahren soll die bisherigen Rechtshilfeverfahren umgehen. Sinnvoller wäre es jedoch, diese oft als zu langsam kritisierten aber international anwendbaren Verfahren zu optimieren und nicht stattdessen auf einen unmittelbaren grenzüberschreitenden Datenzugriff zu setzen, der letztlich zu Rechtsunsicherheit und Haftungsproblematiken führen wird." so Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verband der Internetwirtschaft.
Mit dem vorgeschlagenen Verfahren könnte künftig jeder Diensteanbieter von allen anderen 27 Mitgliedsstaaten kontaktiert und zur Herausgabe oder Speicherung von Daten verpflichtet werden.
„Jedes Unternehmen müsste zukünftig selbst entscheiden, ob die anfragende Stelle überhaupt für diese Anfrage autorisiert ist und ob diese Information auch nach lokalem Recht erteilt werden dürfe. Das führt zu unverhältnismäßigen Verantwortlichkeiten bei den Unternehmen, insbesondere wenn der Rechtsweg nur im Land der ansuchenden Stelle offensteht. Die Pläne zur Sicherung von Daten und Kommunikation auf Zuruf für einen späteren Zugriff werfen zudem enorme grundrechtliche Fragen auf.“, so Süme weiter.
Von den neuen Regeln sollen neben Kommunikationsdiensten auch soziale Medien, Cloud-Dienste, Domain-Registrierungsstellen und Registrare betroffen sein.
eco kritisiert die vorgeschlagenen Maßnahmen; auch wenn in einem ersten Anlauf nur "schwere Straftaten" von einer Begründung umfasst werden sollen, so kann eine unausgereifte Regelung in einem zweiten Schritt schnell zur breiteren Anwendung führen.