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Mit Wearables geht der menschliche Körper online. Damit wird der Datenschutz bei den tragbaren Computern immer wichtiger. Der Praxisleitfaden „Verbraucher- und Datenschutz bei Wearables“ gibt Handlungsempfehlungen, wie Wearables datensicher entwickelt und angeboten werden können.
Vergangene Woche stellte das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz den fünften Verbraucherdialog „Verbraucher- und Datenschutz bei Wearables“ vor. Der Praxisleitfaden gibt Handlungsempfehlungen, wie handelsübliche Wearables verbraucher- und datenschutzfreundlich entwickelt und angeboten werden können. Der VDE brachte mit Dr. Iris Straszewski seine Expertise in der Normung mit ein. Sie erklärt: „Wearables wie Fitnessarmbänder und Smart Watches haben sich mittlerweile in Deutschland etabliert. Die Entwicklung von neuen Typen von Wearables geht schnell voran. Da es sich um ganz neue Produkttypen handelt, ist der Verbraucher- und Datenschutz auch dem VDE ein großes Anliegen.“
Menschliche Körper geht online
Die tragbaren Computersysteme zählen nicht nur die am Tag gelaufenen Schritte ihre Trägerinnen und Träger oder überwachen den Puls und die Schlafgewohnheiten. Vernetzte Kleidungsstücke erfassen Vital- und Bewegungsdaten oder steuern durch Bewegung das Smartphone, spezielle Ohrhörer reagieren bei der Musikauswahl auf Körpersignale. Der menschliche Körper geht damit online. Diese rasante Entwicklung wirft brisante Fragen für den Verbraucher- und Datenschutz auf. „Daher hat sich der fünfte Verbraucherdialog – ein bundesweit einzigartiges Format eines Expertenforums – intensiv mit dem Thema befasst und Handlungsempfehlungen erstellt, wie handelsübliche Wearables verbraucher- und datenschutzfreundlich entwickelt und angeboten werden können“, so die VDE-Expertin Straszewski.
Der Praxisleitfaden ist erhältlich unter https://mffjiv.rlp.de/de/startseite/5-verbraucherdialog-wearables-fitnessarmbaender-und-co/