Bewerber müssen nicht nur mit guten Noten und lückenlosem Lebenslauf glänzen, sondern sollten auch auf ihre Social-Media-Profile achten. Zwei von drei Unternehmen (63 Prozent) informieren sich in Sozialen Netzwerken über Stelleninteressenten. Im Fokus stehen dabei vor allem beruflich ausgerichtete Plattformen wie Xing oder LinkedIn (53 Prozent), gefolgt von eher privat ausgerichteten Sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter oder Instagram (30 Prozent). Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter Personalverantwortlichen in Unternehmen ab 50 Mitarbeitern.
„Die Zeiten, in denen Social-Media-Auftritte eine klassische Bewerbung lediglich ergänzen, gehen zu Ende“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Immer mehr Unternehmen suchen schwerpunktmäßig über soziale Netzwerke neue Mitarbeiter und begnügen sich mit den dort hinterlegten Informationen für den Start eines Bewerbungsverfahrens. Wer sich in Sozialen Netzwerken gut präsentieren kann, hat definitiv Vorteile bei der Jobsuche.“ Im Zeitverlauf zeigt sich, dass Personaler Social Media eine wachsende Bedeutung beimessen: 2015 informierten sich nur 46 Prozent in Sozialen Netzwerken über Bewerber, 2013 waren es erst 23 Prozent.
Bei der Online-Recherche haben für die Personaler berufliche Themen Priorität vor privaten. Acht von zehn (81 Prozent) achten besonders auf fachliche Qualifikationen, zwei Drittel (67 Prozent) auf Äußerungen zu Fachthemen und gut die Hälfte (53 Prozent) auf Äußerungen zum Unternehmen oder Wettbewerbern. Jeder dritte (34 Prozent) achtet besonders auf Hobbys und private Aktivitäten, jeder sechste (16 Prozent) auf politische Ansichten.
„Die Social-Media-Selbstdarstellung kann aber durchaus auch zur Karrierebremse werden“, meint Rohleder. Jeder vierte Personalverantwortliche (24 Prozent), der sich Profile von Bewerbern in Sozialen Netzwerken anschaut, hat schon Bewerber wegen einzelner Einträge nicht eingestellt beziehungsweise nicht in die engere Auswahl genommen.
Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber allgemein zugängliche Daten einholen, sofern keine Persönlichkeitsrechte der Betroffenen entgegenstehen. Das gilt etwa für über Suchmaschinen frei verfügbare Inhalte und Informationen, die in Sozialen Netzwerken ohne Anmeldung frei abrufbar sind.