Home > Datenschutz & Datensicherheit > Neue Hilfe für die Datenschutz-Grundverordnung

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Die Umsetzung der neuen Datenschutz-Grundverordnung schreitet offenbar nur langsam voran. Die EU-Kommission will deswegen Behörden sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen mit einem neuen Leitfaden unter die Arme greifen.

Die EU-Kommission hat am 24. Januar 2018 einen umfangreichen Online-Leitfaden für Behörden, Unternehmen und andere Organisationenveröffentlicht, der diesen dabei helfen soll, ihre neuen Verpflichtungen aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erfüllen. Die DSGVO tritt europaweit am 25. Mai 2018 in Kraft und enthält neue Regeln für den Umgang mit persönlichen Daten.

Seit der Verabschiedung des neuen Regelwerks im Mai 2016 habe die EU-Kommission aktiv das Gespräch mit betroffenen Akteuren gesucht, um die Anwendung der neuen Bestimmungen vorzubereiten. Trotzdem hätten bisher nur 2 der 28 EU-Mitgliedstaaten die notwendigen Anpassungen an die nationalen Gesetze vorgenommen, heißt es in einer Stellungnahme der Brüsseler Behörde.

Viele trifft es unvorbereitet

"Nicht alle Akteure sind sich der Vorteile und Chancen, die sich aus den neuen Bestimmungen ergeben, gleichermaßen bewusst", heißt es in einer Stellungnahme der EU-Kommission. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen und Organisationen müssten sich besser auf die neuen Regeln vorbereiten. Der in allen offiziellen Sprachen der EU verfügbare Online-Leitfaden soll daher in kurzen Kapiteln grundlegende Konzepte der DSGVO erläutern. Dabei werden auch praxisnahe Fragen wie "Für wen gilt die Datenschutzverordnung?" oder "Wie bearbeiten wir Anträge von Personen, die ihre Datenschutzrechte ausüben?"behandelt.

Zwar handelt es sich bei der DSGVO um eine Verordnung, die in allen EU-Mitgliedstaaten direkt rechtlich bindend ist. Die Bestimmungen müssen also nicht wie bei einer Richtlinie erst in nationales Recht übersetzt werden. Weil die neuen Datenschutzbestimmungen sehr tiefgreifend sind, bedarf es in den meisten Ländern aber umfangreicher Anpassungen der geltenden Rechtslage.

Nationale Gesetzgeber gefragt

"Die Mitgliedstaaten sollten ihre nationalen Rechtsvorschriften rascher erlassen und sicherstellen, dass die Maßnahmen mit der Verordnung im Einklang stehen", mahnt die EU-Kommission ihre Mitglieder. "Sie sollten außerdem dafür sorgen, dass ihre nationalen Behörden mit den notwendigen finanziellen und personellen Mitteln ausgestattet sind, um deren Unabhängigkeit und Effizienz zu gewährleisten." Dabei wolle man die Mitgliedstaaten zudem mit insgesamt 3,7 Millionen Euro unterstützen.

Für Behörden, Unternehmen und andere Organisationen, die persönliche Daten verarbeiten, sind die Regeln unabhängig von einer möglicherweise national noch nicht angepassten Gesetzgebung sofort mit ihrem Inkrafttreten am 25. Mai bindend. Auf eine zu langsame Umsetzung durch die eigene Regierung kann sich also niemand berufen.

Den Leitfaden der EU-Kommission finden Sie hier.

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