Home > Sozial > Digitale Verwaltung: Wenn nicht jetzt, wann dann?

Digitale Verwaltung: Im Vorfeld der Bundestagswahl liefert der 22. Ministerialkongress von BearingPoint wichtige Impulse für die nächste Modernisierungsagenda. Diskussion: Wie funktioniert Kundenorientierung im Monopol? Von links nach rechts: Dr. Alfred Kranstedt (Direktor, ITZBund); Michael Krause (Mitglied der Geschäftsleitung, BWI GmbH); Dr. Gert Leis (Vorstand, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben); Alexander Schmid (Partner, BearingPoint) (Quelle: obs/BearingPoint GmbH)

Mehr als 200 Entscheidungsträger diskutierten am 14. und 15. September in Berlin über die Perspektiven der Verwaltungsmodernisierung. Den Rahmen bot der 22. Ministerialkongress der Management- und Technologieberatung BearingPoint; er gilt als zentrales Treffen der Modernisierungsverantwortlichen aus Bund und Ländern.

Jon Abele, Partner bei BearingPoint, mahnte eine Optimierung der Digitalisierung und IT-Steuerung durch einen Sitz im Kabinett sowie die Einführung eines Chief Operating Officers (COO) an, der die Steuerung der behördlichen Prozesse und Leistungen verantwortet. "Deutschland darf die Entwicklungen in der Digitalisierung nicht verschlafen. Wir brauchen unter anderem eine digitale Souveränität im Bereich der Cybersecurity und eine Datenallianz, um der wachsenden Datenmacht von Facebook, Google und Apple Paroli zu bieten." Darüber hinaus könne es nicht angehen, dass bis heute viele Behörden keine Digitalstrategie für sich und ihren Aufgabenbereich hätten und viele Bürger wichtige staatliche Dienstleistungen noch nicht online bearbeiten könnten. In diesem Zusammenhang lobte Abele das neue Onlinezugangsverbesserungsgesetz (OZG) und machte deutlich: "Damit die flächendeckende Verfügbarkeit der sinnvoll digitalisierbaren Leistungen innerhalb von fünf Jahren wirklich umsetzbar ist, bedarf es eines durchfinanzierten, konkreten Umsetzungsprogramms. Ferner müssen bestehende Strukturen und Leistungsbeziehungen hinterfragt werden."

In ihrer Eröffnungsrede beleuchtete Staatssekretärin Katrin Lange, Vorsitzende des IT-Planungsrats, den Status der Digitalisierungsvorhaben in Deutschland und wagte einen Ausblick auf die nächste Legislatur. Auch die anschließende Podiumsdiskussion "Legislaturprogramm 2017-2021" zeigte, dass die gemeinsame Umsetzung des OZG die wesentliche Herausforderung der nächsten Legislatur sein wird. Die Digitalisierung kann darüber hinaus einen entscheidenden Beitrag bezüglich der Bewältigung des kommenden Fachkräftemangels leisten - darüber waren sich der nordrhein-westfälische CIO Hartmut Beuß, die stellvertretende Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrats Prof. Dr. Sabine Kuhlmann, Staatssekretärin Katrin Lange, sowie die für E-Government verantwortliche Abteilungsleiterin im Bundesministerium des Innern, Beate Lohmann, einig.

Wenn der Kollege Roboter für mich arbeitet - Chancen durch Automatisierung in der Verwaltung

Der Ministerialkongress setzte sich in mehreren Sessions im Programm mit den neuen Möglichkeiten und Risiken von Robotern in der Verwaltungsarbeit auseinander. Die Diskussion "Wenn der Kollege Roboter für mich arbeitet" beleuchtete den automatisierten Verwaltungsakt. Fazit: Das Verwaltungsrecht unterstützt hier die Automatisierung sehr konstruktiv und bildet kein Denkverbot in der Verwaltungsmodernisierung.

Wie funktioniert Kundenorientierung im Monopol?

Qualitative Gründe und die Schaffung von Zukunftsfähigkeit in Bezug auf die Digitalisierung erfordern die Konsolidierung von Querschnittsaufgaben nicht nur in den Bereichen IT und Immobilien im Bund. Dienstleister übernehmen bundesweit diese gebündelten Aufgaben quasi im Monopol. In der Privatwirtschaft stehen Monopole unter anderem wegen mangelnder Kundenorientierung in der Kritik. Die Diskussion mit den Dienstleistern ITZBund (Dr. Alfred Kranstedt), BWI GmbH (Michael Krause) und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Dr. Gert Leis) zeigte Positionen auf, die Risiken eines Monopols für deren Kunden zu vermeiden. Als Moderator stellte Alexander Schmid, Partner bei BearingPoint, im Fazit fest, dass die Dienstleister sich gerade bei fehlendem Wettbewerb im Kundenmanagement für eine hohe Kundenzufriedenheit messen werden lassen müssen.

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