Home > Sozial > Ausbildungsberuf "Kauffrau im E-Commerce/Kaufmann im E-Commerce" per Gesetz verordnet

(Quelle: FotografieLink/pixabay)

Es ist offiziell: Durch die Veröffentlichung ins Bundesgesetzblatt im Dezember bekommt Deutschland den ersten Ausbildungsberuf für die digitale Wirtschaft. "Kaufleute im E-Commerce" können ab August 2018 alle Betriebe ausbilden, die Onlinekanäle für den Vertrieb ihrer Waren und Dienstleistungen nutzen. Nicht nur Groß- und Einzelhandel steht der neue Beruf offen, sondern auch Onlinespiele-Anbietern, Reiseveranstaltern, Ticketing-Dienstleistern sowie der herstellenden Industrie. Es ist zugleich der erste neue kaufmännische Beruf seit mehr als 10 Jahren.

Der neue Beruf ist in intensiver Zusammenarbeit der maßgeblichen Verbände und Sozialpartner des Handels und der Dienstleistungsindustrie in nur 15 Monaten von Grund auf entwickelt worden. Direkt beteiligt waren neben dem Bundesverband E-Commerce und Versandhandel, der Bundesverband Groß- und Außenhandel, der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels, der Deutsche Tourismus-Verband und der Verband Internet Reisevertrieb. Die beteiligten Ministerien und Institutionen auf Bundes- und Landesebene haben gleichfalls mit Nachdruck die obligatorischen Prüfungen vorgenommen.

"E-Commerce ist mehr als eine Fertigkeit neben anderen in bestehenden Berufen. Unse-re Branche wächst dynamisch in allen Bereichen der Wirtschaft. Mit dem neuen Beruf tragen wir nicht nur dazu bei, dringend benötigte Fachkräfte für Digitalisierung zu schaffen. Er wirkt auch identitätsstiftend," freut sich Martin Groß-Albenhausen, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des E-Commerce-Verbandes bevh und Mitglied der Sachverständigen-Kommission für den neuen Beruf.

"Der neue Beruf trifft bundesweit bei Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunterneh-men auf großes Interesse", so Simon Grupe, Ausbildungsexperte beim DIHK. "Die Duale Berufsausbildung als Markenzeichen der deutschen Wirtschaft bietet nun eine neue, auf digitale Geschäftsmodelle ausgerichtete Qualifikation an."

Mit der heute erfolgten Verordnung können Betriebe sich als Ausbildungsbetriebe bei ihren IHKs melden und auch Ausbildungsverhältnisse eingetragen werden. Bis zum Sommer 2018 werden auch die Berufsschulstandorte festgelegt und die dortigen Lehrkräfte intensiv auf die neuen Lernfelder vorbereitet.

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