Home > Sozial > Digitalkonzerne - eine Gefahr für die Demokratie?

Richard David Precht im Gespräch mit Prof. Udo Di Fabio, ehem. Bundesverfassungsrichter (Quelle: obs/ZDF/Juliane Eirich)

Ob Teenager oder US-Präsident: Die Welt kommuniziert ohne Unterlass über Twitter, Facebook und Co. Wer aber kontrolliert unser Dasein: Die Digitalkonzerne oder doch immer noch der einzelne Mensch? Sind die Menschen noch Herr über sich und ihre Daten? Wer kontrolliert ihr Dasein? Darüber sprach Richard David Precht in der Sendung "Precht: Betreutes Leben - Wie uns Google, Facebook & Co. beherrschen" mit Udo Di Fabio, ehemals Richter am Bundesverfassungsgericht.

In fast allen Lebensbereichen verlassen sich die Menschen auf digitale Anwendungen, die inzwischen nicht nur unverzichtbar sind, sondern auch immer intelligenter werden. Welche Auswirkungen hat dies auf die Art zu leben? Vieles muss nicht mehr selbst beurteilt, nicht mehr selbst entschieden werden. Die Menschen scheinen verwoben mit einem digitalen Netz aus Prävention und Bevormundung, so Precht, dem wir uns aus Bequemlichkeit gerne überlassen. "Verlernen wir auf diesem Wege unsere Gesellschaftsfähigkeit?", fragt der Moderator und Philosoph in seiner Sendung. Und weiter: "Opfern wir unser demokratisches Bewusstsein und überantworten uns der digitalen Verheißung, dass es für jedes Problem eine Lösung gibt?" Der Geist der Aufklärung scheine verflogen zu sein, so Precht, freiheitliche Selbstbestimmung sei in dieser komplexen Welt scheinbar zu anstrengend geworden.

Immerhin: Die Europäische Union will nach jahrelangen Verhandlungen eine Verordnung verabschieden, die das Persönlichkeitsrecht in der digitalen Welt gewährleisten soll. Doch vieles, was in der realen Welt geregelt werden konnte, scheint in der digitalen nicht so leicht zu definieren zu sein. Auch greift manche regionale Verordnung zu kurz, wenn die digitalen Global Player ihren Sitz außerhalb der EU haben.

Richard David Prechts Gast Udo Di Fabio hat sich als Rechtsprofessor mit den Phänomenen der digitalen Welt intensiv beschäftigt und kennt die juristischen Probleme. Er mahnt an, dass es hier nicht um gesetzliche Spitzfindigkeiten, sondern um nichts Geringeres als die Wahrung des Grundgesetzes gehe.

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