Home > Sozial > IT-Beschaffung durch die öffentliche Verwaltung neu geregelt

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Das Bundesministerium des Innern (BMI) und der Digitalverband Bitkom haben sich auf eine neue vertragliche Grundlage für die Vergabe von IT-bezogenen Dienstleistungsaufträgen durch die öffentliche Verwaltung verständigt.

Mit der Ende Januar erfolgten Zustimmung der öffentlichen Verwaltung kann das Vertragswerk nun in Kraft treten und löst das bisherige Vertragsmuster EVB-IT-Dienstleistung aus dem Jahr 2002 ab. „Öffentliche Hand und IT-Wirtschaft haben ein starkes gemeinsames Interesse daran, dass die Vergabe von Aufträgen reibungslos und auf einer soliden vertraglichen Grundlage abläuft“, sagt Christian Kulick, Bitkom-Geschäftsleiter Wirtschaft & Technologien. Das bisherige Vertragsmuster sei auf Initiative des BMI überarbeitet worden. „Dass trotz naturgemäß unterschiedlicher Ausgangs- und Interessenlage ein Einvernehmen zwischen Auftraggeber- und Auftragnehmervertretern erzielt werden konnte, ist zu begrüßen.“ Beide Seiten könnten darauf vertrauen, dass es sich um angemessene und praxistaugliche Regelungen handele, die keinen der Vertragspartner über Gebühr belasteten, sagt Kulick weiter. „Ich wünsche den überarbeiteten Vertragsmustern und AGB eine hohe Akzeptanz bei allen künftigen Vertragspartnern.“

Die Rahmenbedingungen für den Einkauf von IT-Leistungen werden seit vielen Jahren durch die öffentliche Hand in Abstimmung mit der Wirtschaft fortentwickelt. In den Verhandlungen werden die IT-Anbieter durch den Bitkom vertreten. Der Mustervertrag ist für Beschaffungen durch Bundes- und Landesbehörden bestimmt und geeignet. Aber auch Kommunen und sonstige öffentliche Organisationen greifen darauf zurück. Der öffentliche Sektor investiert jedes Jahr erhebliche Summen in neue Informationstechnik und deren sichere Anwendung. „Mit den nun vereinbarten Vertragstexten wird den Anwendern ein modernes Instrument zur Beschaffung von IT-Dienstleistungen an die Hand gegeben. Die neuen Varianten zu Nutzungsrechten oder Service-Levels sollten jedoch besonnen, einzelfallbezogen und möglichst zwischen den Vertragspartnern abgestimmt eingesetzt werden“, sagt der Leiter der Bitkom-Verhandlungsdelegation, Helmut Poder von Computacenter. Im Fall einer Arbeitnehmerüberlassung müsse weiterhin anderweitig ausgewichen werden, was die öffentliche Hand durch entsprechende Musterverträge aufgreifen sollte. „Nachdem über die Vertragstexte der EVB-IT-Dienstleistung Einigung erzielt werden konnte, bleiben nun noch die begleitenden Hinweise für den Anwender auszuarbeiten. Bitkom wird auch hierzu Vorschläge und Zuarbeit einbringen. In den Anwendungshinweisen müsste insbesondere auf die Problematik der Arbeitnehmerüberlassung eingegangen werden“, sagt Poder.

In der Anwendungspraxis zeigen sich immer wieder Unsicherheiten bei der Nutzung von EVB-IT-Mustern. Oft werden von der Verwaltungsseite auch Vertragsmuster genutzt, die nicht zum ausgeschriebenen Beschaffungsgegenstand passen. Es muss daher noch darauf geachtet werden, welche EVB-IT-Muster bei welchen Beschaffungsgegenständen anzuwenden sind. EVB-IT-Dienstleistungen sind zum Beispiel nicht als vertragliche Grundlage für eine eigenständige Software-Entwicklung geeignet. EVB-IT-Dienstleistungen sind vorrangig für Beratungs-und Unterstützungsleistungen gedacht, werden in der Praxis aber breit angewendet, etwa bei Planungs-, Hotline- oder Betreiberleistungen. Der Bitkom bewertet es weiterhin als kritisch, dass die öffentliche Hand statt einer Vereinfachung einer breiten Anwendungspraxis den Vorzug gibt.

Die neuen Musterverträge sowie alle weiteren Muster aus der EVB-IT-Vertragsfamilie stehen unter www.cio.bund.de kostenfrei zum Download zur Verfügung.

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